Offene Rechnungen, Mahnungen oder laufende Kreditverpflichtungen können sich über einen längeren Zeitraum zu einer erheblichen finanziellen Belastung entwickeln. Häufig entstehen Zahlungsschwierigkeiten nicht durch ein einzelnes Ereignis, sondern durch das Zusammenwirken verschiedener Faktoren wie Einkommensverluste, Krankheit, Trennung oder steigende Lebenshaltungskosten. In dieser Situation dient eine Schuldenberatung dazu, die wirtschaftliche Lage systematisch zu erfassen und die nächsten rechtlichen oder finanziellen Schritte einzuordnen. Der Schwerpunkt liegt zunächst auf der Analyse der finanziellen Verhältnisse und der Klärung, welche weiteren Maßnahmen sich aus der jeweiligen finanziellen Situation ergeben.
Kurzfassung
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Finanzielle Situation vollständig erfassen
Zu Beginn werden sämtliche Einnahmen und regelmäßigen Ausgaben gegenübergestellt. Ergänzend werden bestehende Kredite, offene Rechnungen, Mahnverfahren, Vollstreckungsmaßnahmen sowie vorhandenes Vermögen erfasst. Die Gegenüberstellung zeigt, ob die vorhandenen Einnahmen die laufenden Zahlungsverpflichtungen noch decken können.
Neben den finanziellen Daten werden auch die einzelnen Gläubiger mit den jeweiligen Forderungsbeträgen zusammengestellt. Hierzu gehören beispielsweise Banken, Energieversorger, Vermieter, Versicherungen oder öffentliche Stellen. Gleichzeitig wird geprüft, ob Forderungen bereits tituliert wurden oder sich Inkasso- oder Gerichtsverfahren angeschlossen haben.
Unterschied zwischen Schuldenberatung und Insolvenzberatung
Die Begriffe Schuldenberatung und Insolvenzberatung werden häufig gleichgesetzt, beschreiben jedoch unterschiedliche Schwerpunkte.
Eine Schuldenberatung befasst sich zunächst mit der gesamten finanziellen Situation einer Person. Im Mittelpunkt steht zunächst die vollständige Erfassung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Erfasst werden beispielsweise die Zusammenstellung aller Forderungen, die Auswertung laufender Verpflichtungen sowie die Betrachtung des verfügbaren Einkommens.
Eine Insolvenzberatung setzt dagegen an, wenn die Voraussetzungen für ein gesetzlich geregeltes Insolvenzverfahren geprüft oder vorbereitet werden. Geprüft werden hierbei die gesetzlichen Voraussetzungen, der außergerichtliche Einigungsversuch und die Vorbereitung des Insolvenzantrags.
Außergerichtliche Einigung als vorgelagerter Schritt
Bevor eine Verbraucherinsolvenz beantragt werden kann, sieht das Gesetz regelmäßig einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern vor. Grundlage dafür bildet eine vollständige Übersicht aller Forderungen sowie der aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse. Anschließend erfolgt die Prüfung, ob eine Einigung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens möglich ist.
Kommt keine Einigung zustande, wird das Ergebnis dokumentiert. Diese Bescheinigung gehört zu den Unterlagen, die für eine Verbraucherinsolvenz erforderlich sein können. Erst danach kann der Antrag beim zuständigen Amtsgericht vorbereitet werden.
Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz unterscheiden
Welches Insolvenzverfahren in Betracht kommt, richtet sich nach der persönlichen und wirtschaftlichen Situation.
Die Verbraucherinsolvenz ist grundsätzlich für Privatpersonen vorgesehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ehemals selbstständig tätige Personen dieses Verfahren nutzen. Die vollständigen Unterlagen dienen der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Die Regelinsolvenz betrifft dagegen insbesondere Unternehmen, Selbstständige und Personen, deren wirtschaftliche Verhältnisse die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz nicht erfüllen. Ablauf, Beteiligte und einzelne Verfahrensschritte unterscheiden sich deshalb von dem Verfahren für Verbraucher.
Erforderliche Unterlagen für die weitere Prüfung
Ob eine außergerichtliche Einigung angestrebt oder ein Insolvenzverfahren vorbereitet wird, setzt vollständige Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen voraus. Deshalb werden Nachweise über Einkommen, laufende Ausgaben, bestehende Kreditverträge, offene Forderungen sowie vorhandenes Vermögen zusammengetragen. Hinzu kommen Mahnungen, Vollstreckungsbescheide oder Schreiben von Inkassounternehmen, sofern solche Unterlagen bereits vorliegen. Erst die vollständige Zusammenstellung ermöglicht eine zutreffende Einordnung der finanziellen Situation.
Bei der Erfassung werden außerdem sämtliche Gläubiger mit den jeweiligen Forderungsbeträgen aufgeführt. Unvollständige Angaben können spätere Verfahrensschritte erschweren oder Rückfragen nach sich ziehen. Vor der Antragstellung werden die Unterlagen deshalb sorgfältig geprüft und geordnet.
Ablauf nach dem Insolvenzantrag
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor und wird ein Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht, entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Verfahrens. Nach der Verfahrenseröffnung wird eine Insolvenzverwalterin oder ein Insolvenzverwalter beziehungsweise im Verbraucherinsolvenzverfahren eine Treuhänderin oder ein Treuhänder bestellt. Sie prüft unter anderem die angemeldeten Forderungen und begleitet das Verfahren nach den gesetzlichen Vorgaben.
Während des Insolvenzverfahrens werden die angemeldeten Forderungen geprüft und das pfändbare Vermögen nach den gesetzlichen Vorschriften verwertet, soweit solches Vermögen vorhanden ist. Gleichzeitig werden die Beteiligten über den Fortgang des Verfahrens informiert. Schriftliche Mitteilungen erfolgen unter anderem durch das Amtsgericht oder die bestellte Verwalterin beziehungsweise den bestellten Verwalter.
Rechte und Pflichten während des Verfahrens
Mit der Verfahrenseröffnung entstehen bestimmte Mitwirkungspflichten. Änderungen bei Einkommen, Wohnanschrift oder Beschäftigung müssen mitgeteilt werden, sofern hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Darüber hinaus können Auskünfte zu den wirtschaftlichen Verhältnissen verlangt werden.
Gleichzeitig bestehen auch gesetzliche Rechte. Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb des Insolvenzverfahrens anmelden. Einzelne Vollstreckungsmaßnahmen richten sich nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften und können während des laufenden Verfahrens Einschränkungen unterliegen. Welche Auswirkungen dies im Einzelfall hat, bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen und der jeweiligen Verfahrenssituation.
Restschuldbefreiung als eigenständiger Verfahrensabschnitt
Die Restschuldbefreiung bildet keinen automatischen Bestandteil einer Schuldenberatung, sondern einen eigenständigen rechtlichen Schritt innerhalb eines Insolvenzverfahrens. Sie kommt erst nach Abschluss der gesetzlich vorgesehenen Verfahrensabschnitte in Betracht und kommt nur infrage, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Nicht jede Forderung fällt unter die Restschuldbefreiung. Bestimmte Verbindlichkeiten können nach den gesetzlichen Vorschriften weiterhin bestehen bleiben. Welche Forderungen hiervon betroffen sind, richtet sich nach den insolvenzrechtlichen Bestimmungen und der Art der jeweiligen Forderung.
Finanzielle Schwierigkeiten frühzeitig einordnen
Eine frühzeitige Übersicht über offene Forderungen und laufende Verpflichtungen erleichtert die Einordnung der finanziellen Situation. Nicht jede finanzielle Belastung führt unmittelbar in ein Insolvenzverfahren. Zunächst wird geprüft, welche Möglichkeiten nach der persönlichen Ausgangslage bestehen und welche gesetzlichen Schritte gegebenenfalls erforderlich werden. Eine geordnete Übersicht über Einkommen, Ausgaben, Vermögen und Verbindlichkeiten ist Voraussetzung für die weitere Prüfung.
Fazit
Finanzielle Schwierigkeiten erfordern zunächst eine vollständige Übersicht über Einkommen, Ausgaben, Vermögen und offene Forderungen. Auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob eine außergerichtliche Einigung möglich ist oder die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere insolvenzrechtliche Schritte vorliegen.













