Stromanbieter- / Gasanbieter- / Energievergleich

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Basisinfos

Strom und Gas sind die wichtigsten Energielieferanten für nahezu jeden Haushalt. In der Vergangenheit hatte der Verbraucher auf die Preise von Strom und Gas nahezu keinen Einfluss, da die Lieferanten hierbei eine Monopolstellung genossen. Diese Zeiten sind jedoch längst vorbei, bereits Ende der 1990er Jahre liberalisierte sich sowohl der Strommarkt als in diesem Zuge auch der Gasmarkt in Deutschland. Als Folge davon steht es dem Verbraucher heute frei, sich selbst darum zu bemühen, einen möglichst günstigen Gas- und/oder Stromanbieter zu finden.

Öl Pumpe

Inzwischen tummeln sich so viele verschiedene Anbieter in diesen Märkten, dass viele Verbraucher sich sehr schwer damit tun, einen Überblick zu bewahren und so die günstigsten Angebote herauszufinden. Hinzu kommt immer noch die Angst vor einem Anbieterwechsel, die in vielen Menschen tief verankert ist. Man befürchtet, eine ganze Zeit lang ohne Strom- oder Gasversorgung dazustehen, wenn man sich selbst um einen Anbieterwechsel kümmert.

Diese Sorgen sind heutzutage jedoch völlig unbegründet. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Haushalt ohne Unterbrechung mit Strom und Gas versorgt werden muss – auch dann, wenn gerade ein Anbieterwechsel stattfindet. Niemand muss also mehr Angst davor haben, in ungeheizten oder sogar völlig dunklen Räumen zu sitzen.

Dennoch sollte ein Anbieterwechsel so gut wie möglich geplant und anschließend nach einem festgelegten Schema durchgeführt werden. Die dazu nötigen Informationen möchten wir Ihnen auf dieser Webseite geben.

Die Sparmöglichkeiten nach einem Wechsel des Gas- und/oder Stromversorgers sind übrigens immens. Wer glaubt, die Unterschiede seien hier sehr gering und es ließen sich lediglich ein paar wenige Euro pro Jahr sparen, der liegt grundlegend falsch. Oftmals liegen zwischen dem günstigsten und dem teuersten Stromanbieter Beträge von einigen hundert Euro pro Jahr. Es lohnt also durchaus, sich einmal ein paar Minuten mit der Möglichkeit des Anbieterwechsels zu befassen.

 

Die Zusammensetzung und Entwicklung der Strom- bzw. Gaspreise

Wenn Sie über einen Wechsel zu einem anderen Stromanbieter und/oder Gasanbieter nachdenken, sollten Sie zunächst wissen, wie sich die Preise für diese Energielieferungen überhaupt zusammensetzen und welche Entwicklungen für die Zukunft zu erwarten sind. Mit den dazu nötigen Informationen versorgen wir Sie hier.

Der Strompreis

Strom an sich ist kein physisch vorhandener Stoff. Das bedeutet, der Verbraucher zahlt nicht für den Strom an sich, sondern für dessen Erzeugung und Lieferung. Dabei macht der Anteil für die Erzeugung des Stroms nur etwa 25 Prozent des gesamten Strompreises aus. Ein etwas größerer Anteil von etwa 35 Prozent fällt allein dafür an, dass der Verbraucher das Netz der Stromanbieter nutzt.

Insgesamt ergibt sich also ein Anteil von rund 60 Prozent des gesamten Strompreises, der für die Erzeugung und die Lieferung des Stroms durch ein vorhandenes Stromnetz anfällt. Bleiben aber immer noch ca. 40 Prozent über, bei denen sich viele Kunden fragen, woraus dieser Restanteil besteht.

Es handelt sich dabei um die so genannten Stromnebenkosten. Diese bestehen hauptsächlich aus verschiedenen Steuern und Umlagen, die auf die Erzeugung und Lieferung von Strom zu zahlen sind. Ein Anteil davon entfällt beispielsweise auf die so genannte Ökosteuer, welche bereits seit vielen Jahren in Deutschland zu zahlen ist.

Diese Steuerform dient in erster Linie zur Förderung und Durchsetzung von klimapolitischen Zielen.

Im Zusammenhang mit der Klimapolitik soll die Ökosteuer also helfen, unseren Planeten langfristig zu schützen. Allerdings hat es sich durch die Misswirtschaft der deutschen Regierung in den vergangenen Jahren eingebürgert, dass die Ökosteuer nicht mehr nur diesen Zielen dient, sondern auch zum Stopfen von Steuernlöchern, zum Beispiel im Bereich der Renten. So gesehen ist die Bezeichnung „Ökosteuer“ heute also eher irreführend, man sollte besser von einer Stromsteuer sprechen.

Darüber hinaus fällt auf die Lieferung von Strom – wie auch bei nahezu allen anderen Waren in Deutschland – die gesetzliche Mehrwertsteuer an. Zusätzlich sind auf den Strompreis verschiedene staatlich geforderte Umlagen zu zahlen, beispielsweise zur Förderung der Entwicklung neuer Energien in Deutschland.

Der Gaspreis

Ebenso wie der Strompreis besteht auch der Gaspreis grundsätzlich aus mehreren Komponenten. Zwar sind hier keine speziellen Umlagen zu zahlen, dennoch fällt beispielsweise die Mehrwertsteuer auf die Lieferung von Gas in Deutschland an.

Während der Strompreis jedoch relativ frei von den Versorgen bestimmt werden kann (da hier die Herstellungskosten fast immer gleich bleiben), hängt die Entwicklung des Gaspreises insbesondere von der Förderung von Erdöl überall auf der Erde ab. Grund dafür ist, dass Gas fast immer gleichzeitig mit Erdöl gefördert wird, da es ein Nebenprodukt dieses Rohstoffes darstellt.

So entwickelt sich die Fördermenge von Gas in der Regel parallel zu der von Erdöl. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wird mehr Erdöl gefördert, erhöht sich auch die Förderung von Gas. Wird die Förderung von Erdöl dagegen heruntergefahren, so ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass in der Folge auch das Erdgas knapper und damit teurer wird. Die Förderung von Erdgas allein lohnt sich meist nicht, so dass diese immer mit der Erdölförderung zusammenhängt.

Wer wissen möchte, wie sich der Gaspreis in naher Zukunft entwickeln wird, sollte sein Augenmerk insbesondere auf die Preisentwicklung des Erdöls richten. Sind bei diesem steigende Preise zu verzeichnen, so wird sich auch das Erdgas höchstwahrscheinlich in Kürze verteuern.

 

Wissenswertes zur Auswahl des richtigen Gasanbieters

Grundsätzlich gibt der Gaspreis den Ausschlag darüber, ob Sie Ihren Anbieter wechseln sollten oder nicht. Es wäre jedoch etwas zu kurz gedacht, sich ausschließlich auf diesen Preis zu konzentrieren und alle anderen Faktoren außer acht zu lassen. Denn was nützt Ihnen der günstigste Gaspreis, wenn der betreffende Anbieter nur unzureichende Serviceleistungen bietet oder sogar mit versteckten Klauseln und Haken im Vertrag aufwartet?

Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Tipps, Tricks und Ratschläge rund um den Wechsel Ihres Gasanbieter geben. Sofern Sie diese genau studieren und anschließend in die Praxis umsetzen, stehen Ihnen sehr gute Sparmöglichkeiten offen.

Der Vertrag

Langfristige Kunden sind den Gasanbietern natürlich am liebsten. Aus diesem Grund versuchen inzwischen viele Lieferanten, den Kunden mittels eines speziell ausgestalteten Vertrags möglichst lange an sich zu binden. Dagegen ist an sich nichts einzuwenden, jedoch muss für den Kunden sofort offensichtlich sein, auf welche Vertragslaufzeit er sich bei einem neuen Lieferanten einlässt. Nicht bei jedem Gasanbieter ist dieser Umstand gegeben, einige versuchen sogar, die Laufzeit des Vertrages mittels komplizierter Klauseln zu verschleiern. Von solchen Angeboten sollten Sie unbedingt Abstand nehmen.

Um Ihre Flexibilität nicht zu verlieren und auch später eventuell wieder den Anbieter schnell und einfach wechseln zu können, sollten Sie eine möglichst kurze Laufzeit wählen. Idealerweise schließen Sie dabei einen Vertrag ab, der monatlich kündbar ist. Leider bieten mittlerweile nur noch die wenigsten Gasanbieter diesen Service an. Eingebürgert haben sich inzwischen viertel- oder halbjährliche Kündigungsfristen. Diese sind grundsätzlich akzeptabel, wobei die Tendenz eher zur vierteljährlichen Kündigungsfrist gehen sollte. Vorsicht bei Anbietern, die Sie über ein- oder gar mehrere Jahre an sich binden wollen.

Hier verlieren Sie jegliche Möglichkeit, bei einer ungünstigen Preisentwicklung den Anbieter wieder zu wechseln. Eine solch lange Vertragslaufzeit ist nur dann vertretbar, wenn Ihnen der Anbieter im Gegenzug eine Preisgarantie über die gesamte Laufzeit oder zumindest einen großen Teil davon geben kann.

Achtung Schwellenwerte!

Der so genannte Schwellenwert stellt bei der Gaslieferung eine Grenze dar, bei deren Überschreiten der Preis für jedes gelieferte Kilogramm Gas günstiger wird. Dieser Schwellenwert wird meistens anhand der Liefermenge festgelegt.

Das bedeutet: Wenn Sie mit Ihrem Gasbedarf knapp unter dem Schwellenwert liegen, zahlen Sie für weniger Gas unter Umständen mehr Geld, als wenn Sie den Schwellenwert knapp überschreiten und somit jedes Kilogramm Gas günstiger bekommen.

So absurd es sich anhört: Es kann damit unter Umständen günstiger sein, etwas mehr Gas zu verbrauchen und damit über einem bestimmten Schwellenwert zu liegen, als mit aller Gewalt unter diesen Wert zu bleiben und damit einen höheren Gaspreis zu zahlen. Beziehen Sie diesen Umstand unbedingt in Ihre Überlegungen mit ein.

Sonderabschläge

Sonderabschläge sollten nach Möglichkeit völlig aus dem neuen Liefervertrag verbannt werden. Es kann sich dabei entweder um Vorauszahlungen für ein bestimmten Zeitraum handeln oder um eine Art „Kaution“, die Sie als Verbraucher bei Ihrem Gaslieferanten hinterlegen müssen. Damit möchte sich dieser insbesondere bei Kunden, die ihr Gas auf Rechnung bezahlen, entsprechend absichern.

Da jedoch der Markt der Gaslieferanten immer weiter wächst und in der Vergangenheit schon viele kleinere Versorger insolvent wurden, ist es fraglich, ob Sie im Ernstfall schnell und einfach wieder an dieses Geld kommen. Nach Möglichkeit sollten Sie also vermeiden, Sonderabschläge für die Lieferung von Gas zu bezahlen.

In diesem Fall kann es günstiger sein, seine Gaslieferungen per Vorauskasse für jeden Monats zu zahlen, als zunächst einen größeren Betrag als Sonderabschlag leisten zu müssen.

Die Zahlungsabwicklung

Idealerweise zahlen Sie als Verbraucher Ihr Gas auf Rechnung, welche automatisch durch den Gasversorger von Ihrem Konto abgebucht wird. Einige – zumeist kleinere – Anbieter möchten sich jedoch darauf nicht einlassen und verlangen die Zahlung der Gaskosten für einen bestimmten Zeitraum per Vorauskasse. Ganz dreiste Anbieter verlangen von ihren Kunden, das Gas bis zu ein Jahr im Voraus zu zahlen.

Auf solche Geschäftsgebaren sollten Sie sich nicht einlassen. Keiner kann heutzutage wissen, ob es den jeweiligen Gasversorger in einem Jahr überhaupt noch gibt. Zwar können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie das Gas bereits im Voraus bezahlt haben, bei einer Insolvenz nützt Ihnen das allerdings in der Regel nichts. Hier werden Sie Ihrem Geld noch lange Zeit hinterherlaufen und es bleibt fraglich, ob Sie dieses überhaupt irgendwann zurückerstattet bekommen.

Eine monatliche Zahlungsweise der Abschläge für die Gaslieferung ist also der Idealfall. Bei großen Versorgern können Sie jedoch auch quartalsweise oder halbjährlich bezahlen. Meist erhalten Sie bei diesen Zahlungsweise durch den verringerten Verwaltungsaufwand etwas bessere Konditionen.

Zudem brauchen Sie sich bei großen und über viele Jahre etablierten Gasversorgern in der Regel keine Gedanken um Ihr Geld zu machen. Experten empfehlen allerdings, nicht länger als ein halbes Jahr im Voraus zu zahlen.

Steuern und Abgaben

Grundsätzlich sollten Sie sich den Gasliefervertrag eines neuen Anbieters ganz genau durchlesen und bei Bedarf durch einen Experten prüfen lassen. Das kostet nicht viel, bringt Ihnen aber ein wesentlich höheres Maß an Sicherheit. Einige Punkte sind jedoch in Deutschland bereits gesetzlich vorgeschrieben und dürfen daher vom Gasversorger nicht gesondert gehandhabt werden.

Darunter fällt beispielsweise auch die Erhebung von Steuern und Abgaben auf den Gaspreis. Sie müssen im Endpreis bereits enthalten sein, zumindest bei privaten Kunden. Lediglich bei gewerblichen Kunden ist es erlaubt, Steuern und Abgaben gesondert auf den Gaspreis zu berechnen.

Als privater Kunde müssen Sie also keine Angst davor haben, dass neben dem vom Versorger genannten Gaspreis noch weitere Kosten bei der Gaslieferung auf Sie zukommen. Alle Steuern und Abgaben müssen laut Gesetz in diesem Preis enthalten sein.

 

Wissenswertes zur Auswahl des richtigen Stromanbieters

Ebenso wie bei der Belieferung mit Gas müssen Sie auch beim Wechsel Ihres Stromanbieters zunächst einen neuen Stromliefervertrag abschließen. Dabei gilt es auch hier, zwischen privaten und gewerblichen Kunden zu unterscheiden.

Für diese Gruppen gibt es ganz eigene Tarifmodelle, wobei im gewerblichen Bereich nochmals zwischen kleineren Gewerben sowie Großunternehmen zu unterscheiden ist. Letztere erhalten in der Regel nochmals günstigere Konditionen als beispielsweise kleine Handwerksfirmen mit nur wenigen Mitarbeitern.

Zusammensetzung des Tarife

Uns sollen an dieser Stelle ausschließlich die Tarife für private Verbraucher interessieren. Sie bestehen – unabhängig vom Stromlieferanten – jeweils aus einem festen Grundpreis sowie zusätzlichen, vom Verbrauch abhängigen Kosten. Der Grundpreis bezieht sich dabei insbesondere auf die Pflege des Netzes sowie die Installation von Zähleinrichtung und ähnliches im Hause des Kunden.

Auch Servicedienstleistungen wie beispielsweise das Ablesen des Stromzählers, die Verwaltung der Kundendaten sowie die Rechnungsstellung werden mit diesen Abgaben gedeckt.

Der Grundpreis ist eine Pauschale, die monatlich, viertel- oder halbjährlich gezahlt werden muss. Sie ist völlig unabhängig vom effektiven Stromverbrauch. Das heißt, der Kunde muss den Grundpreis auch dann bezahlen, wenn er keinen Strom verbraucht.

Atomstrom oder Ökostrom?

Wie auch beim Erdgas hat sich der Markt für Strom bereits vor etwa zehn Jahren deutlich liberalisiert. Der Kunde muss keinen pauschalen Stromversorger mit Monopolstellung mehr hinnehmen, sondern kann selbst wählen, von wem er seinen Strom beziehen möchte und wie dieser hergestellt werden soll.

So steht es jedem frei zu entscheiden, ob es ihm wichtig ist, dass sein persönlicher Strom aus regenerativen Energien erzeugt wird oder nicht. Natürlich ist diese Entscheidung auch eine Preisfrage, denn Ökostrom ist heute in Deutschland in der Regel immer noch ein ganzes Stück teurer als konventionell erzeugter Strom, z. B. durch Atomkraft oder Kohle.

Es steht allerdings fest, dass innerhalb der nächsten 10 bis 15 Jahre der Anteil an Strom, der aus Atomkraftwerken erzeugt wird, deutlich reduziert werden soll.

Dazu können Sie als Verbraucher Ihren ganz persönlichen Beitrag leisten, indem Sie schon heute keinen Atomstrom mehr beziehen.

Allerdings kann hierbei niemandem eine Entscheidung vorgeschrieben werden. Wer ausschließlich auf den Preis achtet, wird auch weiterhin zunächst auf Atomstrom setzen müssen.

Doch bleiben wir noch etwas beim so genannten Ökostrom. Viele Menschen wissen gar nicht, wann Strom als Ökostrom bezeichnet wird beziehungsweise welche Voraussetzungen die Herstellung dieses Stromes dafür erfüllen muss.

Nachfolgend ein paar nähere Infos dazu:

Ökostrom muss grundsätzlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden. Dabei kann es sich z. B. um Solarenergie, Wasserkraft, Windenergie, Biogas oder auch Erdwärme handeln. Alles Quellen, die natürliche Energieressourcen zur Herstellung von Strom ausnutzen. Es muss also kein künstlich erzeugter Prozess in Gang gesetzt werden (wie z. B. bei Atomkraftwerken oder auch der Stromerzeugung durch Kohle), um Strom herzustellen.

Allerdings muss dazu gesagt werden, dass sich diese regenerativen Energiequellen beziehungsweise die Nutzung der Quellen in Deutschland noch nicht flächendeckend durchgesetzt haben. Aus diesem Grund wird momentan nur ein kleiner Bruchteil des gesamten Strombedarfs aus regenerativen Quellen gewonnen und darf daher als Ökostrom bezeichnet werden.

Großer oder kleiner Anbieter?

Der Verbraucher hat heute die Möglichkeit, aus unzähligen verschiedenen Stromversorgern seinen Favoriten zu wählen. Dabei handelt es sich sowohl um die großen, seit Jahrzehnten etablierten Anbieter wie RWE oder E-On, aber auch um kleine, regionale Stromanbieter, die ihren Kunden oftmals eine wesentlich größere Flexibilität bieten können.

Allerdings muss dazu gesagt werden, dass – obwohl der Strommarkt bereits seit über zehn Jahren liberalisiert ist – sich heute immer noch ca. 90 Prozent des Strombedarfs auf vier große Stromanbieter aufteilen. Die restlichen zehn Prozent teilen sich die unzähligen kleinen, oft regional ausgerichteten Anbieter untereinander auf.

Nun fragen Sie sich sicher, ob Ihnen die Auswahl eines kleinen und regionalen Stromversorgers Vorteile bieten könnte. Diese gibt es durchaus, insbesondere bei der Qualität des Services sowie bei der Flexibilität gegenüber dem Kunden. Zudem richten sich kleinere Stromanbieter wesentlich besser auf die regionalen Gegebenheiten aus, so dass der Kunde durch die Wahl dieses Anbieters effektiv etwas für seine Region tun kann.

Allerdings müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass es bei den kleineren Anbietern durchaus passieren kann, dass diese nach einer gewissen Zeit wieder vom Markt verschwinden. Viele kleinere Stromanbieter sind in der Vergangenheit insolvent geworden oder wurden schlichtweg von größeren Anbietern übernommen. Es steht Ihnen jedoch jederzeit frei, sich in diesem Fall wieder einen neuen Stromanbieter zu suchen.

Preisgarantien

Mittlerweile ist es bei vielen Stromanbietern zur Mode geworden, ihren Kunden für eine bestimmte Laufzeit einen festgelegten Strompreis zu garantieren. Sie sollten allerdings genau überprüfen, inwiefern sich dieser garantierte Strompreis von den derzeit am Markt üblichen Preis unterscheidet.

Es nützt Ihnen nichts, wenn der Stromanbieter einen festen Preis für eine Laufzeit von beispielsweise zwei Jahren garantiert, dieser Preis aber deutlich über den momentan am Markt üblichen Strompreisen liegt. In diesem Fall kann es günstiger sein, einen anderen Anbieter mit niedrigeren Preisen zu wählen, der diesen Preis zwar nicht über eine feste Laufzeit garantiert, Ihnen aber die Möglichkeit lässt, jederzeit wieder zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

 

So wechseln Sie Ihren Gasanbieter

Durch die harte Konkurrenz am Markt versuchen die Anbieter mittlerweile, es ihren Kunden so einfach wie möglich zu machen, einen neuen Liefervertrag für Gas abzuschließen. Insbesondere in Zeiten des Internets ist es meist nur eine Sache von wenigen Minuten, um den neuen Gasanbieter zu finden und schließlich zu diesem zu wechseln.

Zum Service des neuen Gasanbieters gehört es auch meist, dass dieser sich um die Formalitäten rund um die Kündigung Ihres alten Gasliefervertrags kümmert.

Sie schließen also lediglich den neuen Vertrag ab und haben mit Ihrem alten Gasanbieter fortan nichts mehr zu tun.

So ist gewährleistet, dass der Wechsel reibungslos verläuft und Sie diesen als Kunde überhaupt nicht bemerken.

Um die Abschlagszahlungen festsetzen zu können, muss der neue Gasanbieter jedoch Ihren Gasverbrauch in etwa einschätzen können. Dazu sollten Sie die letzte Jahresabrechnung Ihres alten Gasversorgers bereithalten, auf welcher der Jahresverbrauch an Gas festgehalten ist.

Ebenfalls zum reibungslosen Übergang zum neuen Versorger gehört, dass Sie diesem den aktuellen Stand Ihres Gaszählers mitteilen. Schreiben Sie sich die entsprechende Zahl auch noch einmal für Ihre persönlichen Unterlagen auf, so dass Sie später ohne Probleme nachvollziehen können, ob die richtige Gas Menge vom neuen Versorger berechnet wurde.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie als Verbraucher eine gesetzlich vorgegebene Widerrufsfrist von in der Regel 14 Tagen genießen. In dieser Zeit können Sie den mit dem neuen Gaslieferanten geschlossenen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen rückgängig machen.

Erst nach Ablauf dieser Zeit sind Sie an den neuen Gasversorger gebunden, der nun in der Regel mit Ihnen zusammen die Zahlungskonditionen festlegen wird. Damit keine Zahlung vergessen wird, sollten Sie dem Versorger eine Einzugsermächtigung für die Abschläge erteilen.

Sind all diese Konditionen geklärt, werden Sie nach einem Zeitraum von etwa vier bis sechs Wochen automatisch auf die Gaslieferungen des neuen Versorgers umgestellt – ohne, dass Sie davon etwas merken.

 

So wechseln Sie Ihren Stromanbieter

Einen Stromanbieter zu wechseln erfordert lediglich einige wenige Formalitäten, die Umstellung auf den neuen Strom werden Sie gar nicht bemerken. Das können Sie auch gar nicht, denn aus rein technischer Sicht ändert sich an Ihrem Strom überhaupt nichts.

Die Leitungen und Anschlüsse werden genauso weitergenutzt und der Strom kommt grundsätzlich gesehen auch noch vom alten Stromanbieter. Er lässt sich lediglich vom neuen Stromversorger dafür bezahlen, dass dieser sein Netz für die Stromlieferung bereitstellt.

Zu den Serviceleistungen fast aller Stromversorger gehört es, dass, wenn Sie sich zu einem Wechsel entscheiden, der neue Versorger automatisch alle Formalitäten zur Kündigung des alten Stromvertrages übernimmt.

Sie schließen also lediglich den neuen Vertrag ab, teilen dem neuen Anbieter Ihre Zählernummer sowie den aktuellen Stand mit und geben ein paar persönliche Daten an. Das reicht vollkommen aus, damit dieser den Wechsel für Sie vornehmen kann.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie zu einem großen oder kleinen beziehungsweise regionalen neuen Anbieter wechseln. Viele Menschen meiden immer noch die kleineren Anbieter, da sie befürchten, bei einer eventuellen Insolvenz wortwörtlich im Dunkeln zu setzen.

Es hat sich anscheinend noch nicht genügend herumgesprochen, dass der regionale Grundversorger stets dazu verpflichtet ist, Sie mit Strom zu versorgen – auch dann, wenn Sie eigentlich noch bei einem anderen Anbieter unter Vertrag stehen. Dies gilt für einen festgelegten Übergangszeitraum, so dass jedem Verbraucher genügend Zeit bleibt, sich im Ernstfall einen neuen Stromanbieter zu suchen.

Kümmern Sie sich nicht um einen neuen Anbieter, so ist der regionale Grundversorger dazu verpflichtet, Sie weiterhin mit Strom zu beliefern und damit einen Vertrag mit Ihnen zu schließen.

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