Hilfe zur Erziehung

HILFE ZUR ERZIEHUNG

Sie sind auf der Suche nach Hilfe bei der Erziehung für Ihr Kind oder Ihre Kinder, weil Sie nicht mehr weiter wissen und die Probleme nicht mehr alleine bewältigen können? – Da gibt es einige Möglichkeiten, die wir Ihnen hier zusammenfassen und erläutern.

Erste Anlaufstelle Jugendamt

Sie können einen Antrag bei Ihrem zuständigen Jugendamt stellen. Jeder Sorgeberechtigter eines Kindes oder auch eines Jugendlichen hat Anspruch auf Hilfe. Hilfe zur Erziehung (HzE), wenn eine dem Wohle des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

Das Jugendamt prüft und entscheidet dann erst mal, ob die Hilfe notwendig ist. Wenn das der Fall ist, setzen sich alle Beteiligten mit dem Jugendamt zusammen und überlegen, welche Hilfe am besten geeignet ist und erstellen dann einen Hilfeplan.

Was fällt alles unter Hilfen zur Erziehung?

Das alles sind Hilfen zur Erziehung, die jeder in Anspruch nehmen kann. Es handelt sich um kommunale Leistungen der Kinder bzw. Jugendhilfen.

Gesetzliche Regelungen zu diesen Hilfsangeboten sind in den § 22 bis 40 des Strafgesetzbuches VII beschrieben. Nachdem ein Hilfeplan durchgeführt wurde, werden die Hilfen in aller Regel gewährt.

Erziehung

Diese Hilfen werden freiwillig angeboten. Wenn aber beispielsweise das Kindeswohl gefährdet ist, wie zum Beispiel: Vernachlässigung, körperliche oder seelische Gewalt, Missbrauch.

Ebenso, wenn die Eltern alkohol- oder drogenabhängig sind. Dann muss das Jugendamt etwas unternehmen, denn dann ist Gefahr in Verzug. Oft sind es Nachbarn oder andere Familienmitglieder, die das mitbekommen und das zuständige Jugendamt informieren.

Manchmal erfolgt eine Vollzeithilfe, das heißt eine Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie oder einer Erziehungsstelle. In jedem Fall in eine familiengerechte Unterbringung.

Die sozialpädagogische Familienhilfe hat die Funktion, Familien zu unterstützen durch intensive Begleitung und Betreuung. So hat die Familie für eine bestimmte Zeit einen Sozialpädagogen oder Sozialpädagogin, der oder die, die Familie zu Hause besuchen. Dazu muss die Familie aber freiwillige Mitarbeit leisten. Diese Familienhilfe wird meist bei Problemen in der Erziehung oder schweren Krisen eingesetzt.

Für Jugendliche und junge Erwachsene gibt es auch das betreute Wohnen. Dies ist dann sinnvoll, wenn der Jugendliche den Anforderungen an ein selbstständiges Leben, nicht gewachsen ist. Der Sinn des betreuten Wohnens ist, die Jugendlichen dabei zu unterstützen, selbstständig zu werden und ihren Alltag selbst zu gestalten.
Auch das betreute Wohnen muss der Sorgeberechtigte oder der Volljährige selbst beantragen. Voraussetzung ist: ein Hilfeplanverfahren.

Bei der sogenannten Vollzeitpflege, wird das Kind aus seiner Familie geholt. Es gibt eine kurzzeitige oder aber eine dauerhafte Vollzeitpflege.
Die kurzzeitigen Vollzeitpflege, ist für den Fall einer akuten Krisensituation (familiäre Konflikte und Gefährdungen).

Die dauerhafte Vollzeitpflege besteht darin, das Kind viele Jahre beziehungsweise bis zur Volljährigkeit in einer Pflegefamilie unterzubringen. Diese Pflegefamilie hat, gerade bei jüngeren Kindern, Vorrang vor der Heimerziehung.

Die Erziehungsberatung ist eine Hilfe (kostenlos), die bei Erziehungsfragen, beispielsweise bei persönlichen oder auch familienbezogenen Problemen, durch Fachkräfte Unterstützung bietet. Auch helfen sie in Krisensituationen und geben einen ersten Rat.

Unter einer Heimerziehung versteht man die Unterbringung und die Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung. Diese Entscheidung wird gemeinsam mit der Einrichtung, dem Jugendamt und den Eltern des Kindes oder des Jugendlichen getroffen. Tag und Nacht werden die Kinder oder Jugendliche pädagogisch betreut. Zudem wird sich um die schulische oder berufliche Bildung der Kinder und Jugendlichen aktiv befasst. Außerdem werden die Kinder und Jugendlichen in ihrer persönlichen Entfaltung unterstützt. Die Elternrolle wird so weit und so gut es geht übernommen.

Begriffe aus der Kinder und Jugendhilfe sind Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer. Zur ambulanten Hilfe zählt auch die Erziehungsbeistandschaft. Voraussetzung für diese Art von Hilfe ist, dass hier freiwillig und aktiv mitgearbeitet wird. Über den individuellen Bedarf und die geeignete Form der Hilfe entscheidet das Jugendamt.

Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für Eltern oder deren Kind oder Kinder, haben entweder Personensorgeberechtigte (meist die Eltern) Vormund oder Pfleger, wenn eine entsprechende Erziehung zum Wohl der Kinder und Jugendlichen nicht gewährleistet ist. Die Hilfe muss für die Entwicklung der Kinder oder Jugendlichen geeignet und notwendig sein.

Das Hilfeplanverfahren ist die Grundlage für die Gewährung entsprechender pädagogischer Angebote. In diesem (Hilfeplanverfahren) müssen das Jugendamt, die Sorgeberechtigten sowie die Kinder oder Jugendlichen beteiligt sein.

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